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01.02.2016, 17:45 Uhr
Thueringer Landesregierung wendet sich gegen christlichen Traeger und gegen den Lebensschutz
„Die Thüringer Landesregierung richtet sich klar gegen kirchliche Einrichtungen und gegen den Schutz ungeborenen Lebens“, monierte der Theologe und stellvertretende Landesvorsitzende des Katholischen Arbeitskreises der CDU Thüringen Alexander Hein. Im Kontrast dazu sieht er die geplante Audienz des Thüringern Ministerpräsidenten beim Papst sowie die Papst-Wahlplakate der Linken in Rheinland-Pfalz als Etikettenschwindel.

Hintergrund ist eine geplante Änderung des Gesetzes zur Schwangerenkonfliktberatung. Sollte diese Vorlage beschlossen werden, werden die Einrichtungen der Caritas zur Schwangerenkonfliktberatung finanziell deutlich beschnitten. Eine entsprechende Beratung kann dann nicht mehr stattfinden - obwohl der Bedarf dafür gegeben ist. Der Katholische Arbeitskreis spricht sich vehement gegen diese Kürzungen bei der Caritas aus.

Die katholische Schwangerenkonfliktberatung findet seit 2001 ohne die Ausstellung eines Beratungsscheins statt, weil Schwangerschaftsabbrüche mit der christlichen Haltung zum Schutz des ungeborenen Lebens nicht vereinbar sind. Die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen bewegt sich in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone und wird mit der Ausstellung eines Scheins nach der Beratung unter bestimmten Bedingungen straffrei und damit faktisch legalisiert. Die katholische Schwangerenkonfliktberatung hat seitdem auch ohne den Schein weiterhin eine Nachfrage und entsprechenden Zulauf, gerade weil sie nicht ergebnisoffen geschieht, sondern Wege aufzeigt, Ja zum Leben zu sagen.

„Die Schwangerenkonfliktberatung ist selbst ohne die Ausstellung eines Scheins sinnvoll und ebenso förderungswürdig. Sich für den Schutz ungeborenen Lebens einzusetzen, kann per se nichts Falsches sein! Offenbar ist es der linksdominierten Landesregierung ein Dorn im Auge, dass sich eine Organisation dafür einsetzt, dass die Geburt von Menschen stattfindet und nicht verhindert wird. Die Schwangerenkonfliktberatung ist ohne Frage eine sensible Angelegenheit. Dafür bedarf es Feingefühl und Menschenkenntnis. Die Caritas ist ein Träger mit langjährigen Beratungserfahrungen und mit entsprechend verantwortungsbewusstem Personal. Werden der Caritas nun die Gelder gestrichen, stehen nicht nur die Arbeitsplätze in den Beratungsstellen auf dem Spiel, sondern in erster Linie die benötigte Beratungsarbeit als solche. Dies bedeutet einen erheblichen Einschnitt für die Schwangerenkonfliktberatung in Thüringen insgesamt. Bei der Caritas werden nicht nur Katholiken beraten, sondern alle Menschen, die diese Hilfe in Anspruch nehmen wollen“, betonte Hein.

Aus Sicht des Katholischen Arbeitskreises besteht jedoch noch Hoffnung für das Beratungsangebot der Caritas in Thüringen. Ein ähnliches Gesetz wurde in Brandenburg bereits beschlossen und vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gekippt, nachdem die Caritas klagte. Das Gericht betonte in einer Pressemitteilung (26.06.2015) zum Urteil die weltanschauliche Vielfalt der Beratungsmöglichkeiten sowie die „entsprechende Nachfrage bei den Ratsuchenden“. Die Ausstellung eines Beratungsscheins ist für eine Förderung durch das Land dementsprechend nicht der ausschlaggebende Punkt. „Schwangere Frauen müssen die Möglichkeit haben, eine Beratung zu wählen, die eindeutig für das Leben eintritt, und die ihnen alle denkbaren Hilfen aufzeigt, damit sie sich für das ungeborene Leben entscheiden können“, erklärte das Erzbistum Berlin (25.06.2015) in Anklang an das Leipziger Urteil.

Hein betont abschließend: „Ich sehe hier ganz klar ideologische Beweggründe und antikirchliche Ressentiments. Das passt zu dem, was die rot-rot-grüne Landesregierung dem Anschein nach auch in anderen Bereichen und insgesamt vorhat, ideologisch in Form zu bringen und zu bereinigen. Dazu zählen u.a. auch die Gebietsreform, das Entziehen der finanziellen Unterstützung für das Kinderhospiz und die Zentralisierung der Horte. Die geplante Gesetzesänderung der Landesregierung zur Schwangerenkonfliktberatung ist damit nur eine von vielen Spitzen des Eisberges. Es bleibt die Frage offen, warum eine vermeintlich ‚tolerante’ Landespolitik das Beratungsangebot einschränkt, statt Vielfalt zu fördern.“ 

Nützliche Internetlinks zum Thema:

·     Berichte des MDR:
http://m.mdr.de/thueringen/schwangerschaftskonfliktberatung100.html#mobilredirect
http://m.mdr.de/nachrichten/caritas-schwangerschaftsberatung100.html

·     Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2015&nr=54
(hier sind auch die jeweiligen Urteile zu finden)

 

·     Pressemitteilung des Erzbistums Berlin:
http://www.erzbistumberlin.de/medien/pressestelle/aktuelle-pressemeldungen/pressemeldung/datum/2015/06/25/erfolg-fuer-den-schutz-des-ungeborenen-lebensspan-dioezesanadministrator-praelat-tobias-prz/

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